DVV-Entscheidung – Herren 1 bleiben in der Dritten Liga

von fruecker, 20. März 2020

Um den Vereinen sowie den Spielausschüssen eine geordnete Vorbereitung auf die Saison 2020/21 zu ermöglichen, hat der Bundesspielausschuss verschiedene Regelungen für die Dritten Ligen und die Regionalligen erarbeitet. Diese betreffen Festlegungen zur Wertung, zum Auf- und Abstieg in der Spielzeit 2019/20 und in der kommenden Saison 2020/21. Beschlüsse für die Dritten Ligen und Regionalligen:
Meisterschaft
Aufgrund des Abbruchs der Saison 2019/2020 wird der Meister-Titel nicht vergeben.
Auf- und Abstiegsregelung
Für diejenigen Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs als Aufsteiger bzw. Absteiger eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar feststehen, gelten die bestehenden Regelungen, das heißt sie steigen auf beziehungsweise müssen absteigen.
Aufstiegsspiele am Ende der Saison 2019/2020 finden nicht statt.
Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Abstiegsplatz sind und rechnerisch einen Nichtabstiegsplatz gemäß den festgelegten Regularien erreichen könnten, erhalten das Angebot, für die Saison 2020/2021 in dieser Spielklasse zu bleiben.
Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs nicht auf einem Aufstiegsplatz sind und rechnerisch eine Platzierung erreichen könnten, die gemäß den festgelegten Regularien zum Aufstieg berechtigen, erhalten das Angebot zusätzlich in die höhere Spielklasse aufzusteigen.
Das gilt allerdings nur, wenn die maximale Staffelstärke von 14 Mannschaften in der Saison 2020/2021 nicht überschritten wird. Die spielleitende Stelle der übergeordneten Spielklasse entscheidet darüber abschließend.Aus den Staffeln, die in der Saison 2020/2021 mit der Maximalanzahl von 14 Mannschaften spielen, steigen am Ende der Saison bis zu 4 Mannschaften ab.